Energieausweise geben Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes. Die Energieeffizienz und die anfallenden Energiekosten stehen dabei im Mittelpunkt, um Interessenten und potenzielle Mieter, Käufer oder Pächter aufzuklären und ihnen den Angebotsvergleich zu erleichtern. Je nach Art und Verwendungszweck des Gebäudes wird entweder der Energiebedarf oder der Energieverbrauch als Wert für den Ausweis verwendet. Bestehende Wohngebäude werden fast immer mit Energiebedarfsausweisen versehen. Hierbei spielen der Primärenergiebedarf, der die Umweltverträglichkeit der Energienutzung angibt, und der Endenergiebedarf, bei dem es sich um eine theoretische Berechnung auf Grundlage der Wärmedämmung, Anlagentechnik und Gebäude- oder Raumautomation handelt, die wichtigste Rolle.
Für sämtliche Berechnungen werden Normwerte herangezogen, die Klima und eine gleichmäßige Beheizung voraussetzen. Direkte Aussagen über den tatsächlichen Energiebedarf werden nicht getroffen. Der Bedarfsausweis kann genutzt werden, um zielgerichtet Modernisierungen an der Anlagentechnik und der Gebäudedämmung vorzunehmen.
Verbrauchsausweise geben einen Energieverbrauchskennwert an, der aus den realen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre errechnet wird. Welcher Ausweis genau für Ihre Immobilie zutrifft, ist für den Immobilienmakler leicht herauszufinden. Sollte es notwendig sein, kann er diesen auch für Sie ausstellen lassen. Seit 2009 müssen alle Wohngebäude in Deutschland über einen Energieausweis verfügen.
Der Vermieter oder Verkäufer muss dem Interessenten einen solchen Ausweis des Gebäudes vorlegen können, sollte er dazu aufgefordert werden. Im Mai 2014 kam außerdem eine gesetzliche Regelung hinzu, die einen Verweis auf die Energie-Effizienzstandards bereits in der Immobilienanzeige fordert. Laut Energiesparverordnung ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises bei Errichtung, Erweiterung oder Änderung eines Gebäudes Pflicht. Fachkundige Personen, zum Beispiel Handwerksmeister oder Absolventen von Hochschulen mit dem entsprechenden Fachwissen, sind berechtigt diese auszustellen.